Checkliste für die Wohnungsübergabe
Du hast es geschafft! Die Wohnung, in der du deinen nächsten Lebensabschnitt verbringen wirst, ist zum Greifen nah. Der Mietvertrag ist unterschrieben, jetzt musst du nur noch die alte Wohnung besenrein übergeben und rein geht’s ins neue Leben. Doch halt, nichts überstürzen! Damit beim Wechsel von alt zu neu keine Ärgernisse auf dich warten, habe ich für dich alles Wichtige zusammengefasst: Wie muss eine Wohnung übergeben werden? Los geht’s:
Wohnungsübergabe beim Einzug: Was soll ins Übergabeprotokoll?
Lass dir zur Wohnungsübergabe am besten einen Termin geben, an dem die Wohnung bereits leersteht. Der Vormieter sollte schon ausgezogen und etwaige Reparaturen erledigt sein. So kannst du den Gesamtzustand der Wohnung am besten einschätzen und Mängel leichter identifizieren. Dokumentiere, falls dir Mängel oder Schäden an der Wohnung auffallen und gib sie zu Protokoll. Ein Übergabeprotokoll (Abnahmeprotokoll) stellt rechtlich ein negatives Schuldanerkenntnis dar – negativ deshalb, weil alles, was darin nicht erwähnt wird, auch rechtlich nicht existiert. Darin wird also dokumentiert und bestätigt, dass die Wohnung in einem bestimmten Zustand vom Mieter an den Vermieter zurückgegeben wurde.
Was im Wohnungsübergabeprotokoll erfasst werden sollte
✔ Zählerstände der Wasseruhren, Heizkörper und Stromzähler;
✔ Einbauten, für jeden Raum einzeln aufgelistet;
✔ Beanstandete Mängel, mit Fotos;
✔ Anzahl der übergebenen Schlüssel (die festgehaltene Anzahl musst du beim Auszug wieder zurückgeben).
Lass dir beim Überprüfen der einzelnen Zimmer Zeit, auch wenn Makler oder Vermieter drängeln. Denn was nicht im Übergabeprotokoll steht, geht auf dich über. So kann es sein, dass du Mängel, die du gar nicht verursacht hast, bei deinem nächsten Umzug auf eigene Kosten beheben musst. Vergiss nicht, dir eine Kopie des Übergabeprotokolls aushändigen zu lassen, die von dir und deinem Vermieter unterschrieben ist.

Wo treten die meisten Mängel auf?
✔ Mängel bei Farbanstrich und Tapeten;
✔ Mängel bei elektrischen Geräten, Leitungen, Wasserhähnen, der Dusche und Toilettenspülung sowie der Heizkörper;
✔ Mängel beim Zustand der Fenster, Türen und Schlösser;
✔ Schäden am Holzfußboden oder am Teppichboden;
✔ Fliesen im Bad und in der Küche;
✔ Schimmelbildung, vor allem im Bad und an den Wänden.
✔ Wenn du Mängel beanstandet hast, lass dir Versprechen über zu erledigende Reparaturen oder Renovierungsarbeiten von deinem Vermieter schriftlich geben.
Extra-Tipp: Nimm dir am besten einen Zeugen zur Wohnungsübergabe mit.
Protokolliere alles, was dir beim Einzug auffällt. Bei Mängeln, die du später entdeckst, kannst du sonst nicht beweisen, dass du den Schaden nicht selbst verursacht hast, es sei denn, es handelt sich um sogenannte „versteckte Mängel“.
Was sind versteckte Mängel?
Einige Mängel muss der Vermieter auch dann beheben, wenn sie bei der Übergabe nicht identifiziert wurden, denn nicht jeder Mangel ist bereits während der Wohnungsübergabe zu erkennen. Lass dir diesen Vorbehalt vertraglich zusichern, falls dies nicht Teil des Übergabeprotokolls ist. Versteckte Mängel können dann auch noch nachträglich angezeigt werden.
Was kann ein versteckter Mangel sein?
- Die Heizung funktioniert bei späterer Inbetriebnahme nicht richtig;
- Du entdeckst Schimmel an den Wänden, der zum Übergabezeitpunkt nicht zu sehen war;
- Du bemerkst undichte Stellen, die erst bei Regen sichtbar werden.
Wenn du einen versteckten Mangel findest, melde diesen unverzüglich dem Vermieter in schriftlicher Form. Der Vermieter hat dann Zeit, den Schaden zu beheben – beeinträchtigt dieser den Wohnwert, kannst du eine Mietminderung fordern.
Darauf solltest du bei der Wohnungsübergabe beim Auszug achten
Bei deinem Auszug solltest du ebenfalls wachsam sein. Orientiere dich amÜbergabeprotokoll deines Einzugs und versuche, die Wohnung möglichst so zurück zu geben, wie du sie übernommen hast. Formulierungen wie „bezugsfertig“ oder „im selben Zustand wie übernommen“ haben aber in der Regel keine Gültigkeit. Selbstverursachte Schäden musst du vor dem Auszug beseitigen. Dazu zählen beispielsweise kaputte Fliesen, Löcher im Boden oder defekte Herdplatten, wenn die Küche mit übergeben wurde. Wie muss eine Wohnung übergeben werden? Grundsätzlich sauber und in gutem Zustand übergeben werden.
Starre Fristen im Vertrag sind ebenfalls ungültig. Dein Vermieter kann dich nicht zwingen, bei Auszug alle Wände zu streichen, wenn du das bereits ein Jahr zuvor erledigt hast. Auch kann der Vermieter nicht von dir nicht verlangen, die Wohnung bei Auszug weiß zu streichen, nur grelle und sehr bunte Farben musst du beseitigen. Laut BGH-Urteil sind helle, neutrale Farben zumutbar.
Achtung: Wenn du Renovierungsarbeiten vorgenommen hast, hebe zum Beweis unbedingt Rechnungen von Handwerkern und die Quittungen von gekauftem Material wie Farbe, Fliesen oder Parkett auf.
Fazit
Sowohl beim Ein- als auch beim Auszug gilt die goldene Regel: „Was du nicht willst, das man dir tu’, das füg’ auch keinem andern zu.“ Generell solltest du eine Wohnung so erhalten, dass du dich dort schnell wohlfühlen kannst, und so solltest du sie auch deinem Nachmieter hinterlassen. Wenn du das einhältst, ist im Normalfall auch das Recht auf deiner Seite. Und nun: Viel Spaß in deiner neuen Wohnung! Wie du sie schön einrichtest, kannst du hier und hier nachlesen.