Mietvertrag: Darauf solltest du achten, wenn du eine neue Wohnung mietest
Nach zahlreichen Wohnungsbesichtigungen und ewigem Abwägen, ob das Apartment zu mir passt oder nicht, ist es endlich so weit: Die passende Wohnung ist gefunden! Die Vorfreude aufs Einrichten ist riesengroß, die ersten Pläne sind gemacht, gedanklich schieben wir Möbel bereits von A nach B. Doch was ist eigentlich mit dem Mietvertrag? Der muss natürlich noch vor allen Plänen und Interior-Ideen unterschrieben werden. Doch worauf musst du achten, wenn du ein Mietverhältnis eingehst? Und ab wann ist ein Vertrag unseriös? Ich habe für dich mit Ulrich Ropertz, Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Mieterbunds e. V., gesprochen und alle wichtigen Fragen zum Mietvertrag geklärt.
1. Wie genau ist ein Mietvertrag aufgebaut?
Ein Mietvertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Entscheidend ist, dass sich Mieter und Vermieter darüber verständigen, wer Mieter und wer Vermieter ist. Außerdem ist zu regeln, welche Wohnung wo vermietet wird, wie hoch die Miete ist und wann das Mietverhältnis beginnt. In der Praxis werden aber fast immer schriftliche Mietverträge in Form von sogenannten Formularmietverträgen abgeschlossen. Hier finden sich dutzende von mehr oder weniger sinnvollen Regelungen. Neben den oben genannten Punkten wird beispielsweise geregelt, ob ein Zeitmietvertrag oder unbefristeter Vertrag geschlossen wird, ob es einen Kündigungsausschluss gibt, wie bei auftretenden Wohnungsmängeln zu verfahren ist, ob Schönheitsreparaturen durchgeführt werden müssen, Haustiere gehalten werden dürfen und so weiter.
2. Was muss ein Mietvertrag alles beinhalten?
Der Mietvertrag sollte folgende Fragen beantworten:
✔ Wer ist Mieter, wer ist Vermieter?
✔ Welche Wohnung wird wo vermietet?
✔ Wie hoch ist die Miete?
✔ Wann beginnt das Mietverhältnis?
3. Was sind die größten Fallen in Mietverträgen?
Zusätzlich zur Miete müssen zwei Dutzend Betriebskostenarten gezahlt werden, die häufig eine „zweite Miete“ ausmachen. Häufig wird in Mietverträgen auch schon vereinbart, wie sich die Miete in den nächsten Jahren entwickelt. Das ist möglich über einen Staffelmietvertrag, in dem die jährliche Preissteigerung in Cent und Euro angegeben ist, oder über einen Indexmietvertrag, in dem sich die Preissteigerungen an der Inflationsrate orientiert. Häufig eine böse Überraschung ist es für Mieter, wenn sie feststellen, dass sie einen Kündigungsverzicht oder Kündigungsausschluss vereinbart haben. Hier haben sie zwar einen unbefristeten Mietvertrag abgeschlossen, sie haben aber gleichzeitig auf ihr Recht verzichtet, beispielsweise in den ersten vier Jahren zu kündigen.
4. Kann man seinen Mietvertrag vor Unterschrift prüfen lassen?
Ja, es ist sogar sehr sinnvoll, dass der Mietvertrag vor Unterschrift des Mieters sorgfältig geprüft wird. Die örtlichen Mietervereine (www.mieterbund.de) stehen dafür zur Verfügung.

5. Bin ich dazu verpflichtet, alle Inhalte des Vertrags zu akzeptieren?
Nein, Mieter sind natürlich nicht verpflichtet, alle Vertragsregelungen zu akzeptieren. Sie können durchaus versuchen, zu verhandeln. Je größer die Nachfrage auf dem jeweiligen Wohnungsmarkt aber ist, desto schwieriger dürfte es in der Praxis sein, mit dem Vermieter über einzelne Vertragsinhalte zu verhandeln.
6. Wann wirkt ein Mietvertrag unseriös?
Von außen sieht man einem Mietvertrag nur schwerlich an, ob er seriös oder unseriös ist. Wenn der Mietvertrag aber mehr als 20 Seiten Umfang hat, sollten alle Alarmglocken schrillen. Ansonsten kommt es nicht auf den Umfang sondern auf den Inhalt an. Deshalb am besten vor der Unterschrift prüfen lassen.
7. Wie lange kann ich, trotz Unterschrift, noch aus dem Mietvertrag aussteigen?
Ist der Mietvertrag von Mieter und Vermieter erst einmal unterschrieben, gibt es in aller Regel kein Rücktrittsrecht für den Mieter. Mieter haben dann nur noch die Möglichkeit, das Mietverhältnis zu kündigen, unter Umständen mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
8. Wann und wie hoch fällt eine Kaution aus?
Mieter und Vermieter können bei Beginn des Mietverhältnisses vereinbaren, dass der Mieter eine Sicherheit (Mietkaution) beibringt. Die Mietkaution darf höchstens drei Monatsmieten betragen, ohne Vorauszahlungsbeträge für die Betriebskosten.
Wenn alles geklappt hat und du glücklicher Mieter bist, kommt vielleicht auch irgendwann das Thema Mietminderung auf. Welche Rechte und Pflichten du als Mieter hast, erkläre ich dir in diesem Artikel!